Flucht- und Rettungspläne gemäß DIN 4844-3 und BGV A8
G emäß § 55 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitstätte dies erfordern. Die von uns erstellten Flucht- und Rettungspläne erhalten Sie grundsätzlich in einer standortgerechten Ausführung. Die Lieferung der Flucht- und Rettungspläne erfolgt im Kunststoffrahmen mit Glas- oder Plexiglasscheibe, auf Wunsch diebstahlsicher oder in langnachleuchtender Ausführung. Auch rahmenlose, elegante Ausführungen für exlusive sowie architektonisch anspruchsvolle Bereiche, gehören zu unserem Lieferprogramm. Wir erstellen außerdem Flucht- und Rettungspläne für die Anbringung im Gästezimmer (z.B. für Hotels, Schulen, etc.). Diese Pläne lassen sich druch eine selbstkelbende Laminierung auf der Innenseite der Zimmertüren anbringen. Selbstverständlich bieten wir auch hierfür exlusive Glas-Halter an.
In der DIN 4844-3 und in der BGV A8 ist festgelegt, dass Flucht- und Rettungspläne übersichtlich, ausreichend groß und eindeutig sein müssen.
Der Darstellungsinhalt bezieht sich im wesentlichen auf: - Standort - Fluchtwege - Erste -Hilfe-Einrichtung - Brandschutzeinrichtung - Sammelstelle
Zudem sind Verhaltensregeln im Brandfall und bei Unfällen zu integrieren. Eine Übersichtskizze verdeutlicht die Lage im Gesamtkomplex.
Flucht- und Rettungspläne richten sich an alle im Betrieb befindlichen Personen, also auch an Besucher.
Wichtig: An Flucht- und Rettungsplänen kann man sich nur orientieren, wenn sie lagegerecht erstellt werden und aktuell sind.
Standard (Kunststoffrahmen)
oder
Rahmenlose Acryl bzw. ESG- Rahmen mit Edelstahl Abstandhaltern
R A H M E N Ü B E R S I C H T